Ausschreibung | Fussbodentechnik (Bostik) ]

Wichtige Hinweise

Die aufgeführten Verzeichnisse sind lediglich Anhaltspunkte für Ausschreibungen, Planung und Kalkulation. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die in den Leistungsverzeichnissen beschriebenen Arbeitsfolgen bei jedem Bauvorhaben zur Anwendung kommen.

Durch die  jeweilige Besonderheit des Einzelfalls im Bauvorhaben können abweichende Vorgehensweisen bzw. Arbeitsfolgen erforderlich sein.  

Die Angaben ersetzen daher nicht die Prüfung der Verhältnisse vor Ort und die fachmännische Baustellenbeurteilung. Kenntnis über die einschlägigen Regelwerke werden voraus gesetzt. Für Bodenbelagarbeiten gelten die Ausführungsbestimmungen der ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten und für Parkettarbeiten gelten die Ausführungsbestimmungen der ATV DIN 18356 Parkettarbeiten.  

Die einschlägigen technischen Angaben der Bostik GmbH, Borgholzhausen sowie die Angaben im Technischen Datenblatt und Sicherheitsdatenblätter sind zu berücksichtigen. Weiterhin ist den Verlegerichtlinien der Belaghersteller strikt Folge zu leisten.